Alles unter einem Dach
Ambulanter Pflegedienst
Tagespflege

Behandlungspflege

Behandlungspfelge:

Verordnet wird die Behandlungspflege durch ihren Haus- oder Facharzt.
Die Kostenübernahme der verordneten Maßnahmen erfolgt durch die Krankenkasse.
Nachfolgend sind die Leistungen, die verordnet werden können, aufgeführt.

Leistungen der Häuslichen Krankenpflege gem. § 37 SGB

•    Anleitung Grundpflege
•    Grundpflege/Ausscheidungen
•    Grundpflege/Ernährung
•    Grundpflege/Körperpflege
•    Hauswirtschaftliche Versorgung
•    Absaugen
•    Anleitung Behandlungspflege
•    Bedienung/Überwachung Beatmungsgerät
•    Blasenspülung
•    Blutdruckmessung
•    Blutzuckermessung
•    Dekubitusbehandlung
•    Drainagen versorgen
•    Einlauf/Klistier/Klysma
•    Flüssigkeitsbilanzierung als alleinige Leistung
•    Flüssigkeitsbilanzierung mit anderen Leistungen
•    Infusionen (i.v., parenterale Ernährung/Flüssigkeitssubstitution)
•    Anlegen, Anhängen, ggf. Wechseln einer ärztlich verordneten s.c. Infusion
•    Entfernen einer ärztlich verordneten s.c. Infusion
•    Inhalation
•    Injektionen (Insulin/ s .c. sonst. Medikamente/ Injektion i.m.)
•    Richten von Injektionen
•    Instillation
•    Auflegen von Kälteträgern
•    Versorgung eines suprapubischen Katheters
•    Katheterisierung
•    Spezielle Krankenbeobachtung
•    Legen und Wechseln der Magensonde
•    Medikamentengabe
•    Augen-/Ohrentropfen
•    Richten eines Wochendispensers
•    Versorgung bei PEG
•    Stomabehandlung
•    Pflege und Wechsel der Trachealkanüle
•    Pflege des zentralen Venenkatheters
•    Verbandswechsel (Kompressionsverband rechtes Bein, linkes Bein)
•    Anziehen der Kompressionsstrümpfe
•    Ausziehen der Kompressionsstrümpfe
•    Abnehmen eines Kompressionsverbandes (rechtes / linkes Bein)
•    Kompressionsverband inkl. Wundversorgung bei Ulcus Cruris (rechtes / linkes Bein)
•    Haushaltshilfe
•    Wegepauschale