Pflegeleistungen der Pflegekasse
Alle Bereiche die Körperpflege, Hauswirtschaft und Pflegeeinsätze nach §37 betreffen, werden, sofern Sie in eine Pflegestufe eingestuft sind, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Sollten Sie noch nicht eingestuft sein, wird die Leistung als Privatleistung mit Ihnen abgerechnet.
Grundpflege
- Körperpflege: Baden, Duschen, Waschen
- An- und Auskleiden
- Lagern, Mobilisation: Bewegungsübungen
- Ernährung: Nahrungsgabe, Sondennahrung
- Blasen-/Darmentleerung
Hauswirtschaftliche Verrichtungen
- Einkauf
- Reinigung der Wohnung
- Reinigung der Wäsche
- Nahrungszubereitung
- Begleitung zum Arzt